König Karl sagt die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg wegen ihrer treuen Dienste aller ihrer und ihrer Bürgen Schulden an die Juden, seine Kammerknechte, wo diese wohnhaftig gewesen seien oder seien, besonders aber die in der Stadt Straßburg, und alles Gesuchs, das auf die Schuld gegangen ist, quitt und ledig, gebietet den Juden, den genannten Grafen und ihren Bürgen alle ihre Briefe zurück zu geben, und erlässt an alle Fürsten, Herrn, Richter und Städte, besonders an die Stadt Straßburg, entsprechende Aufträge. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Karl IV., König [Aussteller]
    Eberhard II. Graf von Württemberg; Ulrich IV. Graf von Württemberg [Empfänger]
Erstellt (Anfang): 1349  [1. April 1349]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Urkundenselekte
Kaiserselekt / 813-1437
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 51 U 532 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1262138

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
Regesten: RI VIII n. 6577

Ortsbezüge:
  • Speyer SP
  • Straßburg (Strasbourg), Dép. Bas-Rhin [F]; Geistliches Gericht
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Speyer
Siegelbeschreibung: Siegel aufgedrückt
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