Herzog Christoph von Württemberg verwendet sich für die Erben des Hauptmanns Sebastian Vogelsperger um Übergabe eines bei dem Erzstift Mainz stehenden Kapitals von 16.000 Gulden, welches den Erben vorenthalten wurde, worüber Erzbischof Daniel von Mainz die Auskunft erteilt, dass der Hauptmann bekanntermaßen wegen Majestätsbeleidigung (crimen laesae maiestatis) im Jahr 1548 hingerichtet wurde und nach einem kaiserlichen Dekret alle seine Verlassenschaft eingezogen wurde und daher auch dieses Kapital von dem verstorbenen Erzbischof Albrecht für den kaiserlichen Fiskal beigetrieben worden sei.
Herzog Christoph von Württemberg verwendet sich für die Erben des Hauptmanns Sebastian Vogelsperger um Übergabe eines bei dem Erzstift Mainz stehenden Kapitals von 16.000 Gulden, welches den Erben vorenthalten wurde, worüber Erzbischof Daniel von Mainz die Auskunft erteilt, dass der Hauptmann bekanntermaßen wegen Majestätsbeleidigung (crimen laesae maiestatis) im Jahr 1548 hingerichtet wurde und nach einem kaiserlichen Dekret alle seine Verlassenschaft eingezogen wurde und daher auch dieses Kapital von dem verstorbenen Erzbischof Albrecht für den kaiserlichen Fiskal beigetrieben worden sei., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Herzog Christoph von Württemberg verwendet sich für die Erben des Hauptmanns Sebastian Vogelsperger um Übergabe eines bei dem Erzstift Mainz stehenden Kapitals von 16.000 Gulden, welches den Erben vorenthalten wurde, worüber Erzbischof Daniel von Mainz die Auskunft erteilt, dass der Hauptmann bekanntermaßen wegen Majestätsbeleidigung (crimen laesae maiestatis) im Jahr 1548 hingerichtet wurde und nach einem kaiserlichen Dekret alle seine Verlassenschaft eingezogen wurde und daher auch dieses Kapital von dem verstorbenen Erzbischof Albrecht für den kaiserlichen Fiskal beigetrieben worden sei., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Herzog Christoph von Württemberg verwendet sich für die Erben des Hauptmanns Sebastian Vogelsperger um Übergabe eines bei dem Erzstift Mainz stehenden Kapitals von 16.000 Gulden, welches den Erben vorenthalten wurde, worüber Erzbischof Daniel von Mainz die Auskunft erteilt, dass der Hauptmann bekanntermaßen wegen Majestätsbeleidigung (crimen laesae maiestatis) im Jahr 1548 hingerichtet wurde und nach einem kaiserlichen Dekret alle seine Verlassenschaft eingezogen wurde und daher auch dieses Kapital von dem verstorbenen Erzbischof Albrecht für den kaiserlichen Fiskal beigetrieben worden sei., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
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Erstellt (Anfang): | 1560 [Ca. September 1560-Oktober 1560] |
Umfang: | 8 Blatt Anzahl der Digitalisate: 10 |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Altwürttembergisches Archiv Auslesebestände über Auswärtiges / 1235-1870 Allgemeines / 1262-1815 Regierungsakten / 1535-1692 Herzog Christoph von Württemberg Korrespondenz mit Mainz Daniel Brendel von Homburg, Erzbischof von Mainz (1522-1582) Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | A 71 Bü 608 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1407221 |
Ortsbezüge: | |
Personenbezüge: | - Mainz, Albrecht II.; Erzbischof, Kurfürst, Erzbischof von Magdeburg, 1490-1545
- Mainz, Daniel Brendel von Homburg; Erzbischof, Kurfürst, 1523-1582
- Vogelsperger, Sebastian; 1505-1548
- Württemberg, Christoph; Herzog, 1515-1568
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