H. genannt Rufus von Fenken (Venichu{o}n) erneuert mit Zustimmung seines Herrn, des Grafen Hugo (H.) von Montfort dem Kloster Weingarten die Schenkung seines Hofes Fochenhuser bei Waldburg, den er mit seiner verstorbenen Frau Adelheid lange als Zinslehen (chinsleihen) von dem Kloster innegehabt hat. Er behält sich die Nutznießung auf Lebenszeit vor und bestimmt, dass nach seinem Tod der Hof in das Sakristeiamt des Klosters gehören und der Küster von den Einkünften ein ewiges Licht in der Marienkapelle daselbst unterhalten, den Rest zu ähnlichen Zwecken verwenden soll. Um seiner Schulden willen verpfändet er die Nutznießung des Hofes an das Kloster um 8 Pfund Konstanzer Pfennige, die ihm der Thesaurar ausbezahlt hat, bestimmt aber, dass, falls er vor Befriedigung des Klosters stirbt, seine Erben zu keinerlei Zahlung angehalten werden dürfen. Siegler: Graf Hugo von Montfort, der ausdrücklich seine Einwilligung gibt, der Ritter Marquard (M.) von Schellenberg und die Stadt Ravensburg. Die Frau des Ausstellers, Tochter des Schmieds Beser, verzichtet auf alle Einsprache und bekennt, dass ihr der Hof weder als Morgengabe noch als Wiederlegung (in dote, quod morgengaben dicitur, vel in sponsalibus, que wi{e}derleigen vocantur) zugewiesen sei. Datum anno domini millesimo CCLXXXVIII., indictione XIIII., Simonis et Jude. 

Erstellt (Anfang): 1288  [1288. Oktober 28.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3785, Seite 235-236
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 515 U 1277

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