Mössingen 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Große Kreisstadt
Homepage: http://www.moessingen.de
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Einwohner: 19414
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 388.0
Max. Höhe ü. NN (m): 536.48
Min. Höhe ü. NN (m): 397.59
PLZ: 72116

Die Stadt Mössingen liegt im Südosten des Landkreises Tübingen und grenzt im Süden an den Zollernalbkreis und im Osten an den Landkreis Reutlingen. Die Gemarkung der Stadt liegt am Nordrand der Schwäbischen Alb in der buchtartigen Eintiefung zwischen Roßbergmassiv im Nordosten und dem Dreifürstenstein im Süden. Sie entspricht weitgehend dem Einzugsbereich der Steinlach. Naturräumlich hat das Gebiet Anteil an den großen Einheiten des Mittleren Albvorlandes sowie der Kuppenalb im Süden. Der höchste Punkt befindet sich mit 853,5 m auf dem Dreifürstenstein, der tiefste Punkt mit 435 m an der Unteren Mühle an der Steinlach. Das Stadtgebiet hat Anteile an den Naturschutzgebieten Bei der Olgahöhe, dem Bergrutsch am Hirschkopf, dem Filsenberg und dem Öschenbachtal. Mössingen und seine 1971 eingemeindeten Teilorte kamen 1403 an Württemberg und wurden ab 1807 vom neuen Oberamt Rottenburg verwaltet. Das Oberamt ging 1938 im vergrößerten Landkreis Tübingen auf. Die Stadtrechte wurden Mössingen 1974 verliehen. 2009 erfolgte die Erhebung zur Großen Kreisstadt. Mössingen hat seine Siedlungsfläche nach 1945 um ein Mehrfaches vergrößert. Zunächst wurden vorwiegend westlich und nördlich des alten Ortes großflächig neue Siedlungsgebiete ausgewiesen. Auch entstanden die ersten Industrie- und Gewerbeflächen nahe des Zentrums sowie südwestlich und nordwestlich davon. Eine zweite Ausbauphase mit überwiegendem Wohnungsbau schloss sich schon Ende der 1960er Jahre an, bis dann in den ausgehenden 1970er und den 1980er Jahren noch einmal größere Flächen am Südrand sowie im Westen und Nordwesten der Stadt an der Ofterdinger Straße sowie um die Ulrichstraße zwei große Industrie- und Gewerbegebiete erschlossen wurden. Die Stadt ist seit 1869 Haltepunkt der Zollern-Alb-Bahn. Straßenverbindungen bestehen über die B27, L384 und L385. Der ÖPNV wird durch den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau ergänzt.

Das Stadtgebiet deckt sich etwa mit dem Südteil des als »Steinlach« bezeichneten Ausschnitts des Albvorlands. Der waldgesäumte, durch die Quellbäche der Steinlach hier stark zerlappte Stirnrand der Alb umgibt es bogenförmig im Оsten und Süden. Die Grenze verläuft an mehreren Stellen am Albtrauf oder noch etwas albeinwärts. Etwa in der Mitte des Gebiets ist der Farrenberg als typischer Zeugenberg der Alb vorgelagert. Seine Oberfläche besteht wie auch die Albkante selbst aus den »Wohlgebankten Kalken« des Weißjura β. Nur der Meisenbühl auf dem Filsenberg ist eine aufgesetzte Kuppe aus Weißjura γ. Im Niveau des Braunjura ausgedehnte Obstwiesenhänge. Die Blaukalkstufe tritt nur am Gebietsrand stärker in Erscheinung (Firstberg und Beure­ner Platte). In das Braunjuragelände ist die mit eiszeitlichen Schottern gefüllte Tal­sohle der Steinlach und ihrer Quellbäche breit eingefügt. Mit seinem Nordwestteil (Umgebung des Schwefelbads Sebastiansweiler) reicht das Gebiet noch in das Lias-Albvorland (Ölschiefer).

Wappen von Mössingen

In Schwarz ein silberner (weißer) Wellenschräglinksbalken, begleitet oben von drei (2:1) silbernen (weißen) Schildchen, unten von einem silbernen (weißen) Schalenbrunnen mit aufsteigendem und zu beiden Seiten niederfallendem silbernem (weißem) Wasserstrahl.

Beschreibung Wappen

Der Wellenschräglinksbalken soll an die Steinlach erinnern, die im Gemeindegebiet entspringt und dieses zentral durchfließt. Die drei Schildchen gelten als ein Symbol für den Mössinger „Dreifürstenstein", auf dem früher die Grenzen der drei Fürstentümer Württemberg, Hohenzollern-Hechingen und Fürstenberg aufeinander gestoßen sind. Der Schalenbrunnen bezieht sich auf den Heilquellen-Kurbetrieb in Bad Sebastiansweiler. Silber und Schwarz sind die Wappenfarben des Hauses Zollern, das zeitweilig die Oberherrschaft über verschiedene Gemeindeteile innehatte. Das Wappen wurde von der Abwicklungsstelle des Innenministeriums Württemberg-Hohenzollern am 23. August 1952, die Flagge von der vorläufigen Regierung am 11. November 1952 verliehen.

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