Kartenblatt SO LXXIX 29 Stand 1825 (Martinshof, Friedrichshafen, Oberlottenweiler, Friedrichshafen, Unterlottenweiler, Friedrichshafen), Bild 1 [Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg] / Zur Detailseite
Luftbild: Film 79 Bildnr. 440, Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW] / Zur Detailseite
Abt Berthold von Weingarten verordnet unter Zustimmung und Beirat seiner Brüder, wie es mit dem Messdienste zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria im Kloster gehalten werden soll, und bestimmt für diesen Dienst noch insbesondere ein Gut in Lottenweiler. / Zur Detailseite
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Weißenau in seinen Schutz, bestätigt seine Einrichtungen und Besitzungen, darunter eine Reihe namentlich bezeichneter, und verleiht ihm verschiedene ausgedrückte Begünstigungen. / Zur Detailseite
Kaiser Heinrich VI. übernimmt die Schutzvogtei über genannte Orte des Klosters Kreuzlingen. / Zur Detailseite
Ritter Werner von Raderach genannt Gnifting verkauft seinen Hof zu Jettenhausen und seine Schupos in Oberailingen mit dem Recht, seinen Hof in Lehhorn und seine Zehnten in Wirgetswiesen an deren Statt zu geben, an Abt Rivin und den Konvent von Kreuzlingen um 60 Mark Silber. / Zur Detailseite
Luftbild: Film 79 Bildnr. 441, Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW] / Zur Detailseite
Papst Urban IV. nimmt das Kloster Weißenau mit seinem, großteils aufgeführten Besitz in seinen Schutz und bestätigt die übrigen, ihm verliehenen Rechtsbegünstigungen. / Zur Detailseite
Kartenblatt SO LXXX 29 Stand 1825 (Ailingen, Oberailingen, Friedrichshafen, Oberlottenweiler, Friedrichshafen, Unterlottenweiler, Friedrichshafen, Waldacker, Friedrichshafen), Bild 1 [Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg] / Zur Detailseite
Ritter Werner von Raderach schenkt seine Güter an mehreren, in der Urkunde genannten Orten dem Kloster Weingarten. / Zur Detailseite
Codex maior traditionum Weingartensium: 3. Das Verzeichnis der Gefälle und Gerechtigkeiten des Klosters / Zur Detailseite