Füllmenbacher Hof - Wohnplatz

Papst Gregor XII. erlaubt dem Abt von Maulbronn, den Dienstlichen des Klosters auf den Höfen Elfingen, Füllmenbach (Villenspach) und Salzach sowie den sich dort aufhaltenden Armen und Fremden in der Todesnot die Sakramente geben zu lassen., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Kartenblatt NW L 11 Stand 1835, Bild 1 [Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg] / Zur Detailseite

König Rudolf beurkundet, dass in seiner Gegenwart in Maulbronn der Ritter Konrad der Ältere von Enzberg für sich und seine Neffen bekannt hat, keinerlei Recht an die maulbronnischen Bauhöfe Elfingen und Füllmenbach und die Orte Ölbronn und Tiefenbach zu haben., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Der Landrichter Schwigger von Gemmingen (Gemingem) beurkundet den in seiner Gegenwart gefällten richterlichen Spruch, dass dem Abt und Konvent von Maulbronn (Mulinbrunne) in ihrem Streit mit den edlen Herrn und Rittern von Enzberg (Enziberg) wegen der beiden Höfe Elfingen und Füllmenbach (Delfingen et Filmuetthibach) nebst Zugehörde aus dem Umstand kein Schaden oder Gefahr entstehen soll, dass die von beiden Parteien bestellten Schiedleute, die Brüder Rucker und Konrad Ritter von Thalheim (Dalhein) und Ritter Albert von Niefern (Nieferen), trotz wiederholter Vorladung in genannter Sache vor dem königlichen Gericht zu Wimpfen zu erscheinen sich geweigert haben., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Revers des Franz Weiß (Weyß) um den Füllmenbacher Hof und zugeteilte Güter., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Revers des Franz Weiß (Weyß) um den Füllmenbacher Hof und zugeteilte Güter., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Bischof Günther von Speyer verordnet, dass das Kloster Maulbronn aus seinem in den Pfarrzehentbezirk von Schützingen gehörigen Hof Füllmenbach statt des Zehenten alle Schaltjahre eine genannte Geldabgabe zur Entschädigung der Berechtigten entrichten solle., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Verschreibung Castolus Weissers von Illingen, als Herzog Johann Friedrich ihm den Füllmenbacher Hof um 2.000 Gulden verkauft und noch ein bezeichnetes Stück Wald für 100 Gulden in den Kauf gegeben hat., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Dekan Albert von Würzburg, mit seinem Oheim Albert von Niefern und seinem Bruder Rucker als Schiedsrichter in dem Streit seiner Oheime von Enzberg mit Kloster Maulbronn wegen der Höfe Elfingen (Elvingen), Füllmenbach (Fülmenbach), Diefenbach (Dieffenbach) und Ölbronn bestellt, trifft im Wege gütlichen Abkommens eine Entscheidung., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Herzog Friedrichs [Johann Friedrich von Württemberg] Begnadigung für die Kommune Gündelbach wegen der auf dem Füllmenbacher Hof (Füllmbacher Hof) schuldigen Frohnen, wofür sie jährlich 22 Gulden entrichten sollen., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1289556-1.jpg)
Herzog Friedrichs [Johann Friedrich von Württemberg] Begnadigung für die Kommune Gündelbach wegen der auf dem Füllmenbacher Hof (Füllmbacher Hof) schuldigen Frohnen, wofür sie jährlich 22 Gulden entrichten sollen., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Dekan Albert von Würzburg, mit seinem Oheim Albert von Niefern und seinem Bruder Rucker als Schiedsrichter in dem Streit seiner Oheime von Enzberg mit Kloster Maulbronn wegen der Höfe Elfingen (Elvingen), Füllmenbach (Fülmenbach), Diefenbach (Dieffenbach) und Ölbronn bestellt, trifft im Wege gütlichen Abkommens eine Entscheidung., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

König Rudolf beurkundet, dass in seiner Gegenwart in Maulbronn der Ritter Konrad der Ältere von Enzberg für sich und seine Neffen bekannt hat, keinerlei Recht an die maulbronnischen Bauhöfe Elfingen und Füllmenbach und die Orte Ölbronn und Tiefenbach zu haben., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Der Landrichter Schwigger von Gemmingen (Gemingem) beurkundet den in seiner Gegenwart gefällten richterlichen Spruch, dass dem Abt und Konvent von Maulbronn (Mulinbrunne) in ihrem Streit mit den edlen Herrn und Rittern von Enzberg (Enziberg) wegen der beiden Höfe Elfingen und Füllmenbach (Delfingen et Filmuetthibach) nebst Zugehörde aus dem Umstand kein Schaden oder Gefahr entstehen soll, dass die von beiden Parteien bestellten Schiedleute, die Brüder Rucker und Konrad Ritter von Thalheim (Dalhein) und Ritter Albert von Niefern (Nieferen), trotz wiederholter Vorladung in genannter Sache vor dem königlichen Gericht zu Wimpfen zu erscheinen sich geweigert haben., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Kartenblatt NW XLIX 11 Stand 1835, Bild 1 [Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg] / Zur Detailseite

Bischof Günther von Speyer verordnet, dass das Kloster Maulbronn aus seinem in den Pfarrzehentbezirk von Schützingen gehörigen Hof Füllmenbach statt des Zehenten alle Schaltjahre eine genannte Geldabgabe zur Entschädigung der Berechtigten entrichten solle., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Die Brüder Heinrich, Konrad, Gerhard und Albert von Enzberg sowie ihr Neffe Konrad verzichten, entsprechend der durch den König Rudolf getroffenen Entscheidung ihres Streits mit dem Kloster Maulbronn, auf alle Rechte an die Vogtei über Ölbronn, Diefenbach, Elfingen und Füllmenbach., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Verschreibung Castolus Weissers von Illingen, als Herzog Johann Friedrich ihm den Füllmenbacher Hof um 2.000 Gulden verkauft und noch ein bezeichnetes Stück Wald für 100 Gulden in den Kauf gegeben hat., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Verschreibung Castolus Weissers von Illingen, als Herzog Johann Friedrich ihm den Füllmenbacher Hof um 2.000 Gulden verkauft und noch ein bezeichnetes Stück Wald für 100 Gulden in den Kauf gegeben hat., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Die Brüder Heinrich, Konrad, Gerhard und Albert von Enzberg sowie ihr Neffe Konrad verzichten, entsprechend der durch den König Rudolf getroffenen Entscheidung ihres Streits mit dem Kloster Maulbronn, auf alle Rechte an die Vogtei über Ölbronn, Diefenbach, Elfingen und Füllmenbach., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Herzog Friedrichs [Johann Friedrich von Württemberg] Begnadigung für die Kommune Gündelbach wegen der auf dem Füllmenbacher Hof (Füllmbacher Hof) schuldigen Frohnen, wofür sie jährlich 22 Gulden entrichten sollen., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1289556-2.jpg)
Herzog Friedrichs [Johann Friedrich von Württemberg] Begnadigung für die Kommune Gündelbach wegen der auf dem Füllmenbacher Hof (Füllmbacher Hof) schuldigen Frohnen, wofür sie jährlich 22 Gulden entrichten sollen., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Füllmenbacherhof : Diefenbach, Sternenfels, PF, Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite

Papst Gregor XII. erlaubt dem Abt von Maulbronn, den Dienstlichen des Klosters auf den Höfen Elfingen, Füllmenbach (Villenspach) und Salzach sowie den sich dort aufhaltenden Armen und Fremden in der Todesnot die Sakramente geben zu lassen., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
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Typauswahl: | Ortsteil – Historisches Ortslexikon |
Typ: | Wohnplatz |
Liegt auf Gemarkung: | Diefenbach |
Ersterwähnung: | 1152 |
Ortsgeschichte
Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Kleiner Weiler im Stromberggebiet östlich von Diefenbach. |
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Historische Namensformen: |
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Geschichte: | 1152 Uilembach, kleine hochmittelalterliche Ausbausiedlung, verfallen, vor 1152 von Kloster Maulbronn erworben und neu gerodet. Grangie. |
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