König Ludwig erlaubt den Bürgern von Heilbronn, über die Güter ihrer Kirche, die sie bislang aufgrund Gewohnheitsrechts verwalteten, zugunsten ihres neu errichteten Spitals sowie zum Unterhalt ihrer Kirche zu verfügen. Er erklärt sich nicht einverstanden, wenn sie dann von Magister Gebwin, ihrem Pfarrherrn, oder irgendeinem anderen daran gehindert werden und gestattet den Bürgern, sich dem notfalls zu widersetzen. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Ludwig der Bayer, König [Aussteller]
    Bürger von Heilbronn [Empfänger]
Erstellt (Anfang): 1318  [19. Oktober 1318]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Urkundenselekte
Kaiserselekt / 813-1437
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 51 U 264 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1260192

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
Regesten: Regg. Ludwig d. B. H. 1 n. 20

Ortsbezüge:
  • Heilbronn HN
  • Wiesbaden WI
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Wiesbaden
Siegelbeschreibung: Siegel beschädigt
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