Pfalz, Ludwig; der Bayer, Pfalzgraf bei Rhein
König Ludwig sagt Konrad Pfale von Aschhausen und dessen Brüdern Götz und Wilhelm 100 Mark lötiges Silber für Dienste zu, die sie ihm und dem Reich mit ihren Leuten und Burgen bislang im Kampf gegen den von Österreich leisteten und noch leisten werden., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig erteilt Graf Ludwig von Öttingen und Schultheiß, Rat und Bürgerschaft von Esslingen Vollmacht, mit Grafen, Herren, Städten und Edlen zu verhandeln, bestätigt alles, wodurch sie dieselben in seinen und des Reiches Dienst bringen, und verpflichtet sich, zu tun und zu bezahlen, was sie versprechen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig bestätigt der Stadt Esslingen ihre Freiheiten, Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig bestätigt der Stadt Esslingen ihre Freiheiten, Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig gebietet den Bürgern von Esslingen und allen deren Bürgen, den Juden von Überlingen, die, wiewohl sie in seine Kammer gehören, durch Unterstützung der Herzoge von Österreich ihm und dem Reiche schweren Schaden zugefügt haben, wegen der Bürgschaft nichts zu leisten und sagt sie von allen Verpflichtungen gegen die Juden los., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig gebietet den Bürgern von Esslingen und allen deren Bürgen, den Juden von Überlingen, die, wiewohl sie in seine Kammer gehören, durch Unterstützung der Herzoge von Österreich ihm und dem Reiche schweren Schaden zugefügt haben, wegen der Bürgschaft nichts zu leisten und sagt sie von allen Verpflichtungen gegen die Juden los., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig teilt allen Lesern des Briefs, besonders der Stadt Esslingen und ihren Bürgern gegen die Überlinger und andere Juden mit, dass er den Bürgern gegen die Überlinger und andere Juden mit, dass er den Bürgern von Esslingen wegen des um seinetwillen erlittenen Schadens erlaubt habe, dass von Schulden bei den gen. Juden von letzten November 11 an zwei Jahre niemand sie durch Zahlungen usw. schädigen und kein Zins auf diese Schulden kommen soll; gebietet den Bürgern dies zu beachten., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig teilt allen Lesern des Briefs, besonders der Stadt Esslingen und ihren Bürgern gegen die Überlinger und andere Juden mit, dass er den Bürgern gegen die Überlinger und andere Juden mit, dass er den Bürgern von Esslingen wegen des um seinetwillen erlittenen Schadens erlaubt habe, dass von Schulden bei den gen. Juden von letzten November 11 an zwei Jahre niemand sie durch Zahlungen usw. schädigen und kein Zins auf diese Schulden kommen soll; gebietet den Bürgern dies zu beachten., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig befreit die Bürger von Esslingen, Wolfram und Johannes von Bernhausen, Walter von Urbach, und ihre Bürgen wegen des um seinetwillen erlittenen Schadens von allen Schulden, Wucher, Schaden und Leistungen an Juden, welchen zu seinen Feinden übergegangen sind, verbietet den Bürgern, irgendeine Zahlung zu leisten oder sonst den Genannten Schaden zu verursachen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig befreit die Bürger von Esslingen, Wolfram und Johannes von Bernhausen, Walter von Urbach, und ihre Bürgen wegen des um seinetwillen erlittenen Schadens von allen Schulden, Wucher, Schaden und Leistungen an Juden, welchen zu seinen Feinden übergegangen sind, verbietet den Bürgern, irgendeine Zahlung zu leisten oder sonst den Genannten Schaden zu verursachen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig gewährt Konsuln und allen Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht der ihm und dem Reich erwiesenen Treue folgende Gnaden: (1) Er erläßt ihnen alle Steuern und Abgaben, die sie ihm bis zum heutigen Tag schuldig geblieben waren. Er befreit sie für die kommenden vier Jahre von jeglicher Steuer- und Abgabepflicht, erklärt jedoch, dass sie ihm nach Ablauf dieser Zeit wieder jährlich 600 Pfund Haller als Steuer zu zahlen haben; doch wird er sie niemals zur Entrichtung einer höheren Steuersumme zwingen lassen. (2) Zur leichteren Tilgung ihrer Schuldenlast verpfändet er ihnen für die kommenden sechs Jahre die Juden zu Heilbronn, seine Kammerknechte, mit deren sämtlichen Abgaben; doch stellt er fest, dass diese wieder seiner Kammer angehören sollen, sobald sie, die E., von diesen 4000 Pfund Haller erhalten haben. (3) Er schenkt ihnen alle außerordentlichen Steuern, die ihnen die genannten Juden bis zum heutigen Tag entrichteten. (4) Er bestimmt, dass kein Bürger außerhalb der Stadt Heilbronn an ein weltliches Gericht gezogen werden darf, es sei denn, dem Kläger wurde zuvor vom Schultheißen und den Räten das Recht verweigert, und verspricht, obige Zusagen in allen Punkten halten zu wollen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig erteilt Graf Ludwig von Öttingen und Schultheiß, Rat und Bürgerschaft von Esslingen Vollmacht, mit Grafen, Herren, Städten und Edlen zu verhandeln, bestätigt alles, wodurch sie dieselben in seinen und des Reiches Dienst bringen, und verpflichtet sich, zu tun und zu bezahlen, was sie versprechen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig sagt Konrad Pfale von Aschhausen und dessen Brüdern Götz und Wilhelm 100 Mark lötiges Silber für Dienste zu, die sie ihm und dem Reich mit ihren Leuten und Burgen bislang im Kampf gegen den von Österreich leisteten und noch leisten werden., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig verleiht den Bürgern der Stadt Schwäbisch Hall die Gnade, dass sie bis zum Sankt Martinstag von ihm unbehelligt bleiben und ihm danach als einem römischen König huldigen, nach der Huldigung für zwei Jahre von allen Diensten und Steuern befreit sein sollen und danach (1319 November 11) jährlich 600 Pfund Haller an Steuern zu geben haben., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig verleiht den Bürgern der Stadt Schwäbisch Hall die Gnade, dass sie bis zum Sankt Martinstag von ihm unbehelligt bleiben und ihm danach als einem römischen König huldigen, nach der Huldigung für zwei Jahre von allen Diensten und Steuern befreit sein sollen und danach (1319 November 11) jährlich 600 Pfund Haller an Steuern zu geben haben., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig beauftragt Erzbischof Peter von Mainz, seinen Heimlichen (secretarius), mit dem Schutz von Abt und Konvent des Klosters Comburg mit ihren Leuten und Gütern und bittet ihn, dem Kloster seinen Schutz zuteil werden zu lassen, so oft es dessen bedarf., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig beauftragt Erzbischof Peter von Mainz, seinen Heimlichen (secretarius), mit dem Schutz von Abt und Konvent des Klosters Comburg mit ihren Leuten und Gütern und bittet ihn, dem Kloster seinen Schutz zuteil werden zu lassen, so oft es dessen bedarf., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig verleiht den Bürgern von Schwäbisch Hall, die durch Angriffe von Feinden des Reiches täglich Schaden an Leib und Gut nehmen und es nicht mehr wagen, ihren Vorteil außerhalb der Stadt zu suchen, wie sie sollten, die Gnade, ungestraft dem Gericht fernzubleiben, wenn sie durch Würzburger oder sonstige Richter geladen werden, aus dem angegebenen Grund jedoch am Erscheinen verhindert sind, und erklärt alle Urteile und Achterklärungen, die wegen Nichterscheinens vor Gericht verkündet wurden oder in Zukunft verkündet werden, für ungültig., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig verleiht den Bürgern von Schwäbisch Hall, die durch Angriffe von Feinden des Reiches täglich Schaden an Leib und Gut nehmen und es nicht mehr wagen, ihren Vorteil außerhalb der Stadt zu suchen, wie sie sollten, die Gnade, ungestraft dem Gericht fernzubleiben, wenn sie durch Würzburger oder sonstige Richter geladen werden, aus dem angegebenen Grund jedoch am Erscheinen verhindert sind, und erklärt alle Urteile und Achterklärungen, die wegen Nichterscheinens vor Gericht verkündet wurden oder in Zukunft verkündet werden, für ungültig., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig verspricht den Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht des Allgemeinwohls und ihrer Verdienste, keinem ihrer Mitbürger männlichen oder weiblichen Geschlechts für innerhalb oder außerhalb der Stadt gelegene bewegliche oder liegende Güter Steuerbefreiung zu gewähren, damit die dem Einzelnen gewährte Freiheit nicht der Gesamtheit zum Schaden gereiche., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig verspricht den Bürgern zu Heilbronn in Anbetracht des Allgemeinwohls und ihrer Verdienste, keinem ihrer Mitbürger männlichen oder weiblichen Geschlechts für innerhalb oder außerhalb der Stadt gelegene bewegliche oder liegende Güter Steuerbefreiung zu gewähren, damit die dem Einzelnen gewährte Freiheit nicht der Gesamtheit zum Schaden gereiche., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig erlaubt den Bürgern von Heilbronn, über die Güter ihrer Kirche, die sie bislang aufgrund Gewohnheitsrechts verwalteten, zugunsten ihres neu errichteten Spitals sowie zum Unterhalt ihrer Kirche zu verfügen. Er erklärt sich nicht einverstanden, wenn sie dann von Magister Gebwin, ihrem Pfarrherrn, oder irgendeinem anderen daran gehindert werden und gestattet den Bürgern, sich dem notfalls zu widersetzen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig erlaubt den Bürgern von Heilbronn, über die Güter ihrer Kirche, die sie bislang aufgrund Gewohnheitsrechts verwalteten, zugunsten ihres neu errichteten Spitals sowie zum Unterhalt ihrer Kirche zu verfügen. Er erklärt sich nicht einverstanden, wenn sie dann von Magister Gebwin, ihrem Pfarrherrn, oder irgendeinem anderen daran gehindert werden und gestattet den Bürgern, sich dem notfalls zu widersetzen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Benediktinerklosters Comburg auf Bitte des vor ihm erschienenen Abtes das inserierte Diplom König Rudolfs von [1273], mit der darin inserierten Urkunde König Konrads III. von [1138 August 13], worin dieser das Kloster in seinen Schutz nimmt und ihm die Immunität verleiht, und erneuert Freiheiten, Schutz, Gewohnheiten, Sicherheiten, Ehren und Rechte des Klosters., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Benediktinerklosters Comburg auf Bitte des vor ihm erschienenen Abtes das inserierte Diplom König Rudolfs von [1273], mit der darin inserierten Urkunde König Konrads III. von [1138 August 13], worin dieser das Kloster in seinen Schutz nimmt und ihm die Immunität verleiht, und erneuert Freiheiten, Schutz, Gewohnheiten, Sicherheiten, Ehren und Rechte des Klosters., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig befiehlt Schultheiß, Konsuln und Gemeinschaft der Bürger zu Schwäbisch Hall, den Abt des Klosters Comburg, der quasi ihr Nachbar ist und der, wie er weiß, mancherlei Angriffen ausgesetzt ist, im Besitz der klösterlichen Eigenleute und Güter zu verteidigen und ihm auf Anforderung Schutz zu gewähren., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig befiehlt Schultheiß, Konsuln und Gemeinschaft der Bürger zu Schwäbisch Hall, den Abt des Klosters Comburg, der quasi ihr Nachbar ist und der, wie er weiß, mancherlei Angriffen ausgesetzt ist, im Besitz der klösterlichen Eigenleute und Güter zu verteidigen und ihm auf Anforderung Schutz zu gewähren., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig fordert Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Heilbronn auf, jeden, der zu ihnen zieht, als Bürger aufzunehmen, wie es schon seine Vorgänger erlaubt haben, und behält sich das Recht zur Schlichtung von Streitigkeiten vor., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite König Ludwig fordert Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Heilbronn auf, jeden, der zu ihnen zieht, als Bürger aufzunehmen, wie es schon seine Vorgänger erlaubt haben, und behält sich das Recht zur Schlichtung von Streitigkeiten vor., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Previous Next Andere Namensformen: | - Ludwig <Römisch-deutsches Reich, Kaiser, IV.>
- Ludwig <der Bayer>
- Römisch-deutsches Reich, Ludwig IV.; Kaiser
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Geburtsdatum/-ort: | 1282; Heidelberg |
Sterbedatum/-ort: | 11.10.1347 [auf einem Jagdausflug am]; Fürstenfeld (Bayern) |
Kurzbiografie: | (1294-1329), Herzog von Ober- und Niederbayern (1294-1347), Römisch-Deutscher Kaiser (1328-1347), 1282-1347 |
GND-ID: | GND/118574957 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/118574957 |