Württemberg-Mömpelgard, Georg (I.), Graf 

Geburtsdatum/-ort: 04.02.1498;  Burg Hohenurach
Sterbedatum/-ort: 17./18.7.1558; Burg Kirkel/Zweibrücken; begr. in der Alexanderkirche Zweibrücken
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: 10.9.1555 Barbara, geb. von Hessen
Eltern: Vater: Graf Heinrich von Württemberg
Mutter: Eva, geb. Gräfin von Salm
Geschwister: Ulrich (8.2.1487-6.11.1550)
Maria (15.8.1496-28.12.1541)
Kinder: 3; Ulrich (14.7.1556-9.3.1557), Friedrich I. (19.8.1557-29.1.1608), Eva Christina (25.10.1558-30.3.1575)
GND-ID: GND/136697925

Biografie: Jean-Marc Debard (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 126-127

Die familiären Verhältnisse, in die Georg 1498 auf Hohenurach hineingeboren wurde, waren nicht die besten, da sein Vater Heinrich dort bereits seit acht Jahren wegen seiner schweren geistigen Zerrüttung interniert war. Georgs elf Jahre älterer Halbbruder Ulrich allerdings wurde im selben Jahr Herzog von Württemberg und trat 1503 die Herrschaft auch persönlich an. Er war es, der Georg einige Jahre später erstmals die Grafschaft Mömpelgard übertrug. Dies geschah allerdings nur aus der Not heraus, denn nachdem Ulrich 1519 vom Schwäbischen Bund aus Württemberg vertrieben worden war, waren ihm lediglich noch die linksrheinischen Besitzungen verblieben, die er zunächst selbst verwaltete, dann aber vor einem eventuellen weiteren Ausgreifen der Gegner dadurch zu schützen suchte, daß er sie 1526 Georg unter dem Vorbehalt einer Wiedereinlösung verkaufte. Georg, der nach einer Absprache mit Ulrich von 1513 die elsässischen Besitzungen des Vaters inzwischen bereits geerbt hatte (die 1520–1534 allerdings von Habsburg eingezogen waren), vereinigte damit als neuer Landesherr Mömpelgards den ganzen württembergischen Besitz links des Rheines in seiner Hand und erreichte 1526 sogar die Anerkennung durch König Ferdinand. Daß für Ulrich der Verkauf Mömpelgards indes nur zum Schein erfolgt war, zeigte sich schon 1534, als er die Grafschaft zum erhöhten Schutz an König Franz I. von Frankreich weiterverkaufte. Nach der geglückten Rückeroberung des Herzogtums noch im selben Jahr erwarb Ulrich die mömpelgardischen Lande von Frankreich zurück und übernahm die dortige Landesherrschaft wieder persönlich, setzte Georg aber immerhin seit 1535 als seinen Statthalter in Mömpelgard ein. Georg hat dabei im übrigen nie in den Kaadener Vertrag eingewilligt, mit dem Ulrich 1534 die Lehnsherrschaft Österreichs über Württemberg hatte akzeptieren und den Kampf gegen die Zwinglianer („Sakramentierer“) versprechen müssen. Die folgenden Jahre Georgs in Mömpelgard waren vor allem von der Reformation geprägt, für die er schon in der Zeit seiner Landesherrschaft Sympathien gezeigt hatte und die nun unter der Leitung Ulrichs energisch durchgeführt wurde. Dies geschah vor allem durch den Reformator Pierre Toussain, der den Mömpelgarder Protestantismus zunächst allerdings in einem eher an Zwingli orientierten, denn in einem lutherischen Geist prägte. Am 17. November 1538 wurde in Mömpelgard die Messe abgeschafft, 1539 wurden die Bilder (und vielleicht der Mömpelgarder Flügelaltar von Fullmauer) aus den Kirchen entfernt und 1540–1541 dreizehn Pfarreien geschaffen. In seinen eigenen elsässischen Besitzungen, wo auch Matthias Erb, der Freund Georgs, predigte, hatte der Graf bereits seit 1536 elf Pfarreien eingerichtet. Dort erbaute er auch zwei neue Schlösser: 1540 in Reichenweier und 1543 in Horburg.
Inzwischen kam es zu erheblichen Spannungen zwischen Ulrich und Georg, die 1542 darin gipfelten, daß Herzog Ulrich seinen Bruder des Amtes als Statthalter enthob und ihn durch seinen Sohn Christoph ersetzte. Eng mit diesem Ereignis gingen konfessionelle Konflikte um die Abendmahlslehre und die Kirchenordnung einher, die vom reformierten Einfluß in Mömpelgard herrührten. So kam der lutherische Christoph auch mit der Aufgabe nach Mömpelgard, die württembergische Kirchenordnung von 1536 einzuführen, wogegen sich Toussain, der eine eigene Kirchenordnung geschaffen hatte, und seine Kollegen wehrten. Von seinen elsässischen Besitzungen aus unterstützte Georg nun Toussain, der aus Mömpelgard weichen mußte, aber 1546 zurückkehren konnte. Im Schmalkaldischen Krieg 1546/47, in dem er in die Dienste der Bundesgenossen trat, und im anschließenden Interim, das 1548–1552 auch in Mömpelgard und in den elsässischen Besitzungen eingeführt wurde, zeigte sich Georg als ein so entschiedener Vertreter der protestantischen Partei, daß er bis 1552 der kaiserlichen Acht unterworfen war und in Basel im Exil leben mußte. Seine elsässischen Besitzungen hatte er rechtzeitig an Herzog Ulrich übertragen, der sich bereits 1547 dem Kaiser unterworfen hatte. Nachdem Ulrich 1550 gestorben war und das Interim 1552 endete, besorgte der nun zur Regierung gelangte Herzog Christoph seinem Onkel, mit dem er bereits am 17. April 1547 einen Vertrag geschlossen hatte, nicht nur die Lösung von der Acht, sondern übertrug ihm am 4. Mai 1553 im Stuttgarter Vertrag auch die gesamten linksrheinischen württembergischen Lande als erblichen Besitz, samt den Rechten Ulrichs an Neuchâtel. Damit war Georg erneut, und diesmal endgültig, Landesherr Mömpelgards und wurde so zum Begründer der älteren Seitenlinie Württemberg-Mömpelgard. Der immer noch ledige Georg heiratete auf Drängen Herzog Christophs am 10. September 1555 in Reichenweier die achtunddreißig Jahre jüngere Barbara von Hessen, eine Tochter Philipps des Großmütigen. Mit ihren Nachkommen war das Fortbestehen der Nebenlinie gesichert, die 1593 sogar zur Hauptlinie werden sollte, als Georgs Sohn Friedrich Herzog von Württemberg wurde. Georg I. wurde damit zum Stammvater aller nachfolgenden Württemberger.
Georg regierte Mömpelgard noch bis zu seinem Tode 1558. Seine letzten Jahre galten vor allem der Neuaufnahme der Reformation, die wieder von Toussain als Superintendent energisch betrieben wurde. Als frommer Fürst bemühte sich Georg darum, die religiösen Unstimmigkeiten in Deutschland auszugleichen, allerdings ohne damit Erfolg zu haben. Widersprüchlich blieb auch sein religiöses Vermächtnis, denn einerseits hinterließ er in Mömpelgard und im Elsaß eine zwinglisch beeinflußte Kirche, gründete aber andererseits mit einem Nachtrag zu seinem Testament vom 4. April 1557 eine Stiftung, mit der bis 1793 ständig zehn Stipendiaten (sechs aus Mömpelgard und vier aus Reichenweier und Horburg) am Tübinger Stift Theologie studieren konnten, was auf Dauer wiederum ein orthodoxes Luthertum garantierte. In jedem Fall aber hat Georg Mömpelgard, Reichenweier, Horburg und das Herzogtum Württemberg durch die Klammer des Protestantismus enger zusammengefügt.
Georg war ein humanistischer Fürst – er gründete die Bibliothek im Mömpelgarder Schloß – und ein geistlicher Dichter und Musiker. Er galt als tugendhafter Fürst, großzügig aber vorsichtig, ein Beschützer und guter Verwalter seiner Länder, der sich an die bestehende Ordnung hielt und die Staatsfinanzen in bester Ordnung hinterließ.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997; Bildnachweise: Landesmuseum Württemberg

Literatur: ADB 8 (1878), S. 709.
Martin Brecht/Hermann Ehmer, Südwestdeutsche Reformationsgeschichte. Zur Einführung der Reformation im Herzogtum Württemberg 1534, Stuttgart 1984, S. 267 ff.
Charles Duvernoy, Ephémérides du comté de Montbéliard, Besançon 1832. Neu hrsg. von Blaise Meriot in: Mémoires de la Société d’Émulation de Montbéliard 59/60 (1953–1959), hier Bd. 59, S. 101–123.
Gerhard Raff, Hie gut Wirtemberg allewege, Bd. 1, Stuttgart 1988, S. 490–497.
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