Berthold von Kißlegg (Kiselegge) beurkundet, dass er gemeinsam mit seinem Bruder Burkhard seligen Angedenkens, als derselbe auf dem Sterbebett lag, um ihres eigenen und der Ihrigen Seelenheils willen dem Kloster Salem 15 Mark Silber testamentarisch vermacht und demselben, da er diese Summe nicht bar in Händen hatte, seine Lehens- beziehungsweise Eigengüter zu Sommersried und Helchunau (possessiones . . dictas des Engilers gu{o}t sitas in Sumersrieth et alias sitas in Helchunowe), die jährlich 3 Pfund gangbarer Münze gilten, unter der Bedingung übertragen habe, dass es ihm, seinen Erben oder Dritten mit seiner Einwilligung jederzeit freistehen solle, diese Güter gegen Bezahlung von 15 Mark an das Kloster wieder an sich zu nehmen, doch ohne Anspruch auf die Einkünfte, welche das Kloster inzwischen aus den Gütern bezogen hat, sowie dass seine Erben, wenn er vor der Zahlung sterben sollte, eidlich dazu verpflichtet seien, die Summe alsbald zu bezahlen oder dem Kloster die Güter zu freiem Besitz zu überlassen. Siegler: Der Aussteller. Actum et datum apud Kiselegge, anno domini MCCLXXIIII., kalendis Junii, indictione II. 

Erstellt (Anfang): 1274  [1274. Juni 1.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VII., Nr. 2428, Seite 314-315
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 4/7441
Editionen: Codex diplomaticus Salemitanus, Bd. 2, S. 115, Nr. 513.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Kißlegg
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