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Konrad Schulthaiz zu Sigmaringen verkauft an das Licht der beiden Kirchen zu Inneringen (Ineringen) eine Wiese, die man nennt Spisarswert, für 14 Pfund Heller, die er erhalten hat. Die 14 Pfund Heller kommen von der Besserung, die wegen des an Waltz von Kirchheim (Kilchain) verübten Totschlags geschehen ist. Schulthaiz erhält die Wiese von den Lichtmeistern der genannten Kirchen als Lehen gegen einen jährlich an Michaelis zu entrichtenden Zins von 1 Pfund Heller zurück. Zins und Lehen sollen ihm und seinen Erben von den Kirchen, Kirchherrn oder Lichtmeistern nicht beschwert werden. Wenn er das Lehen weitergibt, soll es dem Empfänger Lehen sein mit allem Recht, wie er es selbst hat. Schulthaiz übergibt den Kirchen und ihren Lichtmeistern diese Urkunde.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Eheschließungsurkunde des Prinzen Friedrich Eugen Johann von Hohenzollern zu Berlin mit Prinzessin Louise Mathilde Wilhelmine Maria Maximiliane von Thurn und Taxis. Zeugen: Erbprinz Leopold von Hohenzollern; Graf Philipp von Boos-Waldeck, Chef der fürstl. Thurn und Taxisschen Gesamtverwaltung Als Standesbeamter fungiert Graf Unruh, Geheimer Regierungs- und Vortragender Rat im Ministerium des Königlichen Hauses (beauftragt von dem Minister des Königlichen Hauses, Staatsminister Grafen von Schleinitz).
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Es wird bekundet: Dem Grafen Karl zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat, waren auf seine Anordnung hin von den Untertanen der beiden Grafschaften Sigmaringen und Veringen eine Eidsteuer und auf 10 Jahre ein Hilfsgeld, zahlbar jährlich auf 2 Termine, bewilligt worden. Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft zu Sigmaringen hatten eingewilligt und das Geld bis jetzt entrichtet. Da aber die Untertanen in den jetzt schweren und teuren Zeiten in arge Armut geraten sind, erlässt der Graf der Stadt Sigmaringen die Eidsteuer und noch ausstehende Hilfsgelder und verlangt an deren Stelle jährlich an Martini ab 1604 200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet). Der Graf verzichtet auf das Inventieren bei Todesfällen. Statt der bisher unterschiedslos beim Einzug ausländischer Personen erhobenen 20 Gulden bekommt der Graf in Zukunft nur noch 10 Gulden vom Mann und 2 Taler von der Frau. Für den Abzug gilt gleiches. Die bisher vom Fuder Wein erhobenen 8 Gulden Aufschlag werden nachgelassen, doch sollen die Wirte sich mit gutem Wein eindecken; Betrug mit Wein wird bestraft. Die Heiligenpflegschaften Unserer Lieben Frau zu Laiz, St.Johann und St. Elogius in und vor der Stadt werden der Stadt so überlassen, dass der Rat jährlich aus den Bürgern 2 Pfleger aufstellen soll, die von dem Grafen oder dessen Räten und Beamten vereidigt werden und dem Grafen oder dessen Verordneten jährlich Rechnung legen müssen. Gleich nach abgehörter Jahresrechnung sind Ausstände an Geld und Früchten bar zu erlegen. Überschüsse an Korn oder Geld können mit Einwilligung des Rats und der Obrigkeit an arme Leute abgegeben werden. Ebenso sollen für die Witwen und Waisen 2 Pfleger aus dem Rat oder der Gemeinde aufgestellt, vereidigt und jährlich mit der Rechnung abgehört werden. Weidbesuch über die Zeit kostet vom Schwein 4 Kreuzer, von jedem Fasel 2 Kreuzer Eckerichtgeld, die auf Lichtmess an die Untervogtei zu bezahlen sind. Die Stadt hat sich beschwert, dass die von Graf Karl und dessen Sohn Graf Johann und anderen in ihren Klagepunkten aufgeführten Personen gekauften Güter ohne die Lasten gekauft wurden. Der Graf erklärt, dass künftig Güter mit ihrer Beschwerde, Steuern, Diensten usw. gekauft werden sollen, wie auch die Behausung des verstorbenen Untervogts Georg Lerch und auch die von Graf Johann gekauften Güter in der Steuer und Schatzung geblieben seien; die früher erworbenen Güter sollen aber unbeschwert gelassen werden. Das gegen altes Herkommen in der Stadt erbaute Bierhaus soll außerhalb gebaut werden. Es werden 2 gleichlautende Verträge auf Pergament ausgefertigt. Links unter dem Umbug Unterschrift des Grafen Karl; rechts unter dem Umbug: Der Stadtschreiber Martin Pfleger bestätigt durch Unterschrift, dass dieser Vertrag vor Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde verlesen und besiegelt worden ist.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden
Objekttyp | Bestaende |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Bestand |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Kaiser Karl IV. verleiht der Stadt Sigmaringen einen montäglichen Wochenmarkt mit den Rechten der Reichsstadt Pfullendorf, erwähnt in Bestellnummer 87 (1723 Juni 23).
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Bentz der Suter, Schultheiß zu Sigmaringen, setzt zu einem Seelgerät und einer ewigen Jahrzeit für das Seelenheil seines verstorbenen Vaters, seiner verstorbenen Mutter sowie für sein und seiner ehelichen Wirtin Adelh(eid) Seelenheil 10 Schilling Heller jährlicher ewiger Gült auf die Hälfte seiner Wiesen, die er in "Fürhinen und in Vnderwazzer" hat, den Priestern in der Pfarre zu Laiz (Laitz), die die Jahrzeit mit Vigil und Messen begehen und die 10 Schilling Heller untereinander teilen sollen. Die Jahrzeit soll am Samstag vor Michaelis begangen werden. Wer die Hälfte der Wiesen in "Fürhinen und in Vnderwasser" innehat, muss die 10 Schilling Heller geben. Bei säumiger Zahlung dürfen der Leutpriester zu Laiz und die Lichtmeister die Hälfte der Wiesen anderweitig verleihen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Die Gesetze und Rechte der Stadt Sigmaringen (Reinschrift ohne Datum, Aussteller und Siegelankündigung; Text in 2 Kolumnen, die Anfangsbuchstaben der einzelnen Artikel initial gestaltet; die einzelnen Artikel [etwas später?] mit römischen Zahlen nummeriert) 1. Maß und Gewicht; Bestrafung von Falschmünzern 2. Freventliches Nachfolgen 3. Hehlerei 4. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat 5. Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Aufgabe des Bürgerrechts durch Ausbürger 7. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 8. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 9. Schlaghändel 10. Frevel mit Wort oder Tat 11. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 12. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 13. Freventliche Angriffe 14. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 15. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 16. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 17. Stabreise 18. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Verkauf von fahrendem und liegendem Pfand 24. Fälschung eines Eides 25. Fälschung gegenüber dem Gericht 26. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 27. Verstoß gegen gebotenen Frieden 28. Erbitten des Bürgerrechts (keine Vererbung durch die Eltern) 29. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 30. Schuldbürgschaft
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Die Gesetze und Rechte der Stadt Sigmaringen. Abschrift von Urk. Nr. 6 mit kleineren sprachlichen, inhaltlich aber nicht ins Gewicht fallenden Abweichungen. Kein Umbug, Text in zwei Kolumnen, nur vereinzelte Anfangsbuchstaben initial gestaltet, die einzelnen Artikel unnummeriert.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Schultheiß und Richter der Stadt Sigmaringen bekunden: Vor sie und ihr Gericht kamen Albrecht Su(e)nner, ehelicher Sohn des verstorbenen Heinz Su(e)nner, mit seinem Fürsprecher einerseits und Heinz der Gru(e)ninger, Bürger und Schulheiß zu Sigmaringen und Pfleger des Altars der Frühmesse zu Sigmaringen, der der hl. Jungfrau Maria und der hl. Katharina geweiht ist, mit seinem Fürsprecher andererseits. Albrecht Su(e)nner, der laut Haupt- und Kaufbrief 30 Schilling Gült hat, die jährlich an Michaelis aus Concz Vesmans Wiese in Tittenaw zu geben sind, will dem Frühmessaltar der hl. Katharina zu Sigmaringen davon 1 Pfund Heller geben und 10 Schilling Heller an St. Michael zu Gorheim (Gorhain) an die ewigen Lichter unter der Bedingung, dass der jeweilige Frühmesser zu seinem, seines verstorbenen Vaters, seiner verstorbenen Mutter und aller seiner Vorfahren und Nachkommen Seelenheil und Trost jährlich 6 Schilling Heller 6 Priestern geben soll, die einen Jahrtag mit Seelenmessen und Vigilien begehen. Auf die Frage des Schultheißen, wie die Übergabe rechtskräftig erfolgen soll, urteilen die Richter, dass Su(e)nner die Gift und Ordnung tun soll. Albrecht Su(e)nner übergibt Heinz dem Gru(e)ninger als Pfleger die 30 Schilling Heller Gült, an den Altar der Frühmesse soll jährlich 1 Pfund Heller gehen. Die Richter bestätigen durch Urteil die rechtskräftig erfolgte Übergabe.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Konrad Staiger, Schultheiß zu Sigmaringen (Sigmeringen), und die Richter daselbst bekunden: Vor ihnen und ihrem Gericht standen mit ihren Fürsprechern Eberli Schmid und ihr Bürgermeister Konrad Klain. Schmid klagte gegen den Bürgermeister wegen der Stadt: Er hat ein Haus hier, das früher einem einzigen Mann gehört hat. Seitdem die Hälfte verkauft ist und zwei Herdstätten in dem Haus sind, müssen der Stadt Sigmaringen von dem Haus 2 Wachten und andere Dienste wie von zwei Häusern geleistet werden. Schmid hat das Haus ganz an sich gebracht, sodass nun wieder nur eine Herdstatt besteht. Schmid will daher nur für ein Haus Wacht und Dienste leisten. Der Bürgermeister lässt antworten: Die Stadt habe länger als Stadt- oder Landrecht ohne Widerrede Wacht und Dienste entgegengenommen, es seien seinen Herrn auch immer zwei Hofstattzinse gegeben worden. Wer das Haus innehabe, müsse Wacht und Dienste wie von zwei Häusern leisten. Die Richter sprechen das Urteil: Wenn zwei Hofstattzinse aus dem Haus gehen, muss das Haus der Stadt Sigmaringen mit Wacht und anderen Diensten wie zwei Häuser dienstbar sein. Dem Bürgermeister wird auf Antrag von den Richtern ein offener Brief über das Urteil zugesprochen, der für die Stadt beim Schultheißen hinterlegt werden soll.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Sigmaringen verleihen dem ehrbaren Werntz Grimt, ihrem Mitbürger, die Hofstatt, die vordem dem verstorbenen Ulrich Stumlin gehörte, zu seinem jetzigen Haus unter der Bedingung, dass sein Haus und die dabei gelegene Hofstatt, solange sie beieinander bleiben, der Stadt nur einen Dienst leisten sollen. Wenn ein anderer die Hofstatt von den Ausstellern erhält und sie baut, wenn Werntz oder dessen Erben sie nicht bauen wollen, sollen Werntz und dessen Erben die Hofstatt und ihr Zubehör abtreten.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Brun von Hertenstein (Herttnstein) verkauft an die ehrbaren weisen Schultheiß, Bürgermeister, Richter und Gemeinde zu Sigmaringen seinen Burgstall Hertenstein (Herttenstein) zwischen Jungnau (Jungnow) und Bingen (Bu(i)ngen) an der Lauchert (Louchat) und was er zu Bingen hat mit Holz und Feld, Äckern, Wiesen, Garten, Egerten, allen Nutzungen, Gefällen, Rechten und allem Zubehör, wie seine Vorfahren und er es innehatten, für 115 Gulden rheinisch, die er bar erhalten hat. Die Nutznießung der Stücke und Güter zu Bingen mit ihrem Zubehör sind seiner Schwester Bethlin von Hertenstein, Klosterfrau zu Habsthal, als Leibgeding verschrieben; sie sollen nach ihrem Tod an die von Sigmaringen fallen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Johann Graf zu Werdenberg (Werdemberg), Herr zum Heiligenberg, übergibt den ehrbaren Schultheißen, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen seine eigene Hälfte des Rathauses daselbst, die er gekauft und erbaut hat, und verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche an seinem bisherigen Anteil.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Schultheiß und Räte zu Sigmaringen bekunden: Ihr Frühmesshaus ist so baufällig, dass sie und ihr Frühmesser den Einsturz befürchten. Es ist ein Steinhaus, das überall baufällig und nicht zu bessern ist. Nötig ist ein Neubau von Grund auf, wozu der Frühmesser derzeit nicht in der Lage ist. Sie wollen die Frühmesse wegen der armen Leute, die die Frühmesse brauchen und darnach an ihre Arbeit gehen, nicht eingehen lassen. Sie haben beraten und einhellig beschlossen, dass ihr bestellter Frühmesser Wernher Knapp von Rommelsbach (Rummelspach) (Rommelsbach, Kreis Reutlingen) auf eigene Kosten ein Haus zwischen Cu(o)man Pfender und Heinz Lando(e)s unter der Bedingung kaufen soll, dass das Haus von jetzt an von Steuern und Diensten frei sein soll. Sie befreien das Haus von Steuer, allem Dienst und Wacht, solange Knapp ihr Frühmesser ist. Er kann es verkaufen und ein anderes dafür kaufen oder gegen ein anderes tauschen. Die anderen Häuser sollen dann ebenso gefreit sein. Der Frühmesser soll aber von dem jeweiligen Haus den Hofstattzins seinen Herren entrichten.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Michel Fyscher, Schultheiß, und die Richter zu Laiz (Laicz) bekunden: Die ehrbaren weisen Schultheiß und Rat zu Sigmaringen haben die Mühlgärten mit Holz, Feld und allem Zubehör für die Stadt Sigmaringen gekauft, die die verstorbenen Konrad und Hans Öwinger und andere ihrer Vorfahren innehatten, im Zwing und Bann derer von Sigmaringen liegen und bisher nach Laiz steuerpflichtig waren. Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Laiz vereinbaren nun mit Einwilligung Johanns Grafen zu Werdenberg (Werdemberg) und Herrn zum Heiligenberg (Hailgenberg), seiner Vögte und Amtleute mit Schultheiß und Rat zu Sigmaringen einen Kauf und Tausch: Sie (Laiz) wollen künftig weder Steuer noch Dienste auf die Mühlgärten setzen noch legen, sondern begeben sich aller Gewaltsame der Steuer und Gerechtigkeit über die Mühlgärten. Zur Widerlegung geben ihnen Schultheiß und Rat zu Sigmaringen 8 Schilling Heller Steuer, die denen von Sigmaringen jährlich als Steuer gegeben wurden aus Peter Osswalts Acker in der Laizer Au, und 1 Schilling Heller, der ihnen jährlich als Steuer gegeben wurde aus Michel Fyschers Acker zu Laiz jenseits der Brücke (stößt an die Widumwiese und an die Straße), unter der Bedingung, dass die von Laiz die 9 Schilling Heller als Steuer jährlich aus den vorgeschriebenen Äckern einnehmen sollen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) d.Ä. bekundet, daß die ehrsamen weisen Schultheiß, Bürgermeister, Richter und alle Bürger der Stadt Sigmaringen gegenüber dem festen Dietrich von Plieningen seine Mitschuldner geworden sind um 800 Gulden Hauptgut und 40 Gulden jährlichen Zinses davon. Der Graf verspricht, die von Sigmaringen von solcher Mitschuld und allem dadurch entstehenden Schaden zu ledigen und zu lösen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Graf Johann zu Werdenberg (Werdemberg) etc. d. Ä. und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sigmaringen bekunden, dass sie, nachdem die Stadt Sigmaringen sich vor langer Zeit Ordnungen und Gesetze selbst gegeben und bisher gehalten hatte, die aber dem Stadtherrn und dem gemeinen Mann zu Sigmaringen nicht so verständlich und nützlich waren, diese Ordnungen und Gesetze erneuert, geändert, vermehrt und vermindert, damit sie dem Grafen, der Stadt und dem gemeinen Mann nützlich seien, und einhellig verordnet haben: 1. Maß und Gewicht 2. Bestrafung von Falschmünzern 3. Freventliches Nachfolgen 4. Hehlerei 5. Klage eines Bürgers bei einem Herrn oder Vogt unter Übergehung von Schultheiß und Rat; Verklagung von Bürgern vor fremdem Gericht 6. Verbergen von Gut wegen Gült und Schuld 7.-8. Schlaghändel 9. Frevel mit Wort oder Tat 10. Behandlung der Frau bei Verlust des Gutes durch den Mann 11. Freventliche Zornausbrüche oder Scheltworte 12. Freventliche Angriffe 13. Auseinandersetzungen außerhalb der Stadt, wenn jemand vom Rat ausgeschickt wird 14. Krieg in der Stadt, der aus der Stadt gezogen wird 15. Schlichtung von Zerwürfnissen in der Stadt, die mit Glockengeläut oder Geschrei anheben 16. Strabreise 17. Erledigung von Sachen unter 8 Schilling Heller durch den Büttel 18.-19. Verleumdung 20. Behandlung von Zerwürfnissen in der Stadt, die ohne Wissen des Schultheißen oder Büttels geschehen 21. Pfändung 22. Eheversprechen 23. Fälschung eines Eides; Fälschung gegenüber dem Gericht 24. Eigentumsrecht an gekauftem Gut 25. Verstoß gegen gebotenen Frieden 26. Bürgerrecht von Bürgerkindern 27. Verschweigen des Bürgerrechts zur Unterlassung bürgerlicher Pflichten 28. Schuldbürgschaft 29. Verhältnis des Büttels zum Rat 30. Schlechte und ehrliche Sachen sowie Frevel 31. Vierter Teil von allen Freveln 32. Anteil des Herrn und der Stadt an vertädigtem Geld 33. Abgabe eines Frevels durch den Herrn zu Weihnachten zum Vertrinken 34. Gerichtlicher Instanzenweg (Appellation) 35. Todfall von Sigmaringer Bürgern 36. Streit zwischen der Stadt und etlichen Bürgern wegen der Hofstatt 37. Wahl von Schultheiß, Rat, Sechsern, Bürgermeister und Büttel 38. Aufgabe des Bürgerrechts 39. Wegzug von Leibeigenen
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Abschrift der Ordnungen und Gesetze der Stadt Sigmaringen vom 23.10.1460, gefertigt vom Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringischen Archivariat am 24. Jan. 1843 zu Sigmaringen (vgl. entsprechenden Auszug aus dem Fürstlichen Hohenzollernschen Geheimen Konferenzprotokoll vom 24. Januar 1843 bei StA Sigmaringen Ho 80 Urkunde 1460 Oktober 23.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Graf Jörg zu Werdenberg (Werdemberg) und zum Heiligenberg (Hailigenberg) bekundet, dass die ehrbaren weisen Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde seiner Stadt Sigmaringen gegenüber Eberhard Mäsli, Bürger zu Rottweil (Rottwil), um 440 Gulden Hauptgut und davon jährlich auf Lichtmeß zu entrichtenden Zins von 22 Gulden laut dem Hauptbrief Bürgschaft geleistet haben (seine were und Mitverkäufer geworden sind). Der Graf verspricht, sie von solcher Gewährschaft, solchem Mitverkauf und allem Schaden zu lösen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Der vicarius in spiritualibus generalis des Bischofs Hermann von Konstanz gestattet dem Thomas Schreck, Kaplan in Hedingen, auf dessen Bitten, seine Güter nach eigenem Gutdünken testamentarisch zu vermachen (testari) und zu verschenken und derartige Testamente und Schenkungen durch Siegel von geistlichen oder weltlichen Mächten oder durch Zeichen und Unterschriften öffentlicher Notare bekräftigen zu lassen. Ausgenommen sind dabei die Güter, die der Kirche bzw. zur Pfründe gehören. 1) rechts unter dem Umbug: XLV Schilling Pfennig 2) Unterschrift rechts auf dem Umbug: Conr. Armbroster s(ub)s(cripsi)t 3) Unterschrift auf der Rückseite: Andre(as) Wall, provic(arius)
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Graf Jörg zu Werdenberg (Werdemberg) und zum Heiligenberg (Hailgenberg) legt die Streitigkeiten bei zwischen den ehrsamen Priorin und Konvent seines Gotteshauses Hedingen und den ehrsamen weisen Schultheiß, Bürgermeister und Rat seiner Stadt Sigmaringen um einen Teil an dem Holz Aspach, der ihrem Gotteshaus und Patron Johannes d.T. zugehören soll, und um das Holz, das zu Ablach zwischen den Hölzern des von Zimmern (Zymmern) und deren von Sigmaringen liegt und in ihren Hof zu Ablach gehören soll: 1) Die Klosterfrauen verzichten auf das Holz Aspach. Dafür gibt ihnen die Stadt 2 Jauchert Feld "uff Geb uff der Halden", sobald sie diese bebauen wollen. Zuvor dürfen die von Sigmaringen das dortige Holz hauen und in ihre Stadt abführen. Erst dann dürfen die Frauen von Hedingen das Feld ausstocken und ausroden lassen. Wenn das alles geschehen ist, sollen die beiden Parteien die 2 Jauchert Ackers durch ehrbare Leute aus dem ausgerodeten und ausgestockten Feld auszeichnen und marken lassen. Lassen die von Hedingen die 2 Jauchert wieder mit Holz verwachsen, so gehören diese wieder denen von Sigmaringen, bis die Hedinger das Feld wieder bebauen. 2) Das vom Kloster Hedingen beanspruchte, durch Marken bezeichnete Holz zu Ablach wird der Stadt Sigmaringen zugesprochen. Dafür erhält Hedingen das Holz, das an Gögginger (Gegkinger) (Göggingen, Gde. Krauchenwies, Lkr. Sigmaringen) Imgrund bis hinab an Ryssenwiese geht und zwischen den Hölzern derer von Hedingen liegt. Jede der beiden Parteien erhält eine Urkunde.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Graf Jörg von Werdenberg (Werdemberg) und zum Heiligenberg (Hailigenberg) und Werner von Zimmern (Zymmern) schlichten Streitigkeiten zwischen den ehrsamen Priorin und Konvent des Gotteshauses zu Hedingen, bei des Grafen Stadt Sigmaringen gelegen, und Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde der Stadt Sigmaringen unter Hinzuziehung etlicher der Ihrigen. 1) Der geschehene Untergang in der Au (Ow) wird anerkannt, doch sollen in Zukunft die Frauen zu Hedingen vier Tage vorher benachrichtigt werden, damit sie teilnehmen können. 2) Die Frauen des Gotteshauses Hedingen dürften 14 Zugochsen haben, ferner 30 Haupt Hornvieh (gehörnte Vieh), 40 Schweine oder Schafe, und dürfen zu dem Horn- und Zugvieh einen Hirten halten und das Vieh dorthin treiben lassen, wohin auch die von Sigmaringen ihr Vieh treiben. Was die von Sigmaringen an Weide für den Viehtrieb bannen, soll auch für das Vieh der Frauen von Hedingen gebannt sein. 3) Das Schmalvieh der Frauen von Hedingen treibt der Stadthirte mit; er soll es jeweils beim Kloster holen und abliefern. 4) Was die von Sigmaringen an Weide, Wunn, Holz und Feld bannen, ist auch für die Frauen von Hedingen verbindlich mit Ausnahme ihrer eigenen Hölzer. 5) Mit dem Espan soll es wie bisher gehalten werden. Graf Jörg von Werdenberg behält sich Minderung oder Mehrung des Vorstehenden vor. Jede der Parteien erhält eine Urkunde.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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Graf Jörg zu Werdenberg (Werdemberg) und zum Heiligenberg (Hailigenberg) bekundet, dass die ehrbaren Schultheiß, Bürgermeister und die Richter der Stadt zu Sigmaringen sich auf seine Bitten gegenüber Märcklin To(e)schelmann d.Ä., Bürger zu Veringen, um 300 Gulden rheinisch Hauptgut und 15 Malter Vesen Korns Veringer Mess und 5 Gulden Zins, zahlbar jährlich auf Martini, 8 Tage vorher oder nachher, als Mitschuldner und Mitgüldner verschrieben haben. Der Graf verspricht, falls sie wegen ihrer Mitgültschaft und Verschreibung Schaden erleiden sollten, sie davon zu lösen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Hans von Mulfingen, Vogt zu Sigmaringen, bekundet, dass die Streitigkeiten zwischen den ehrsamen weisen Schultheißen, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Sigmaringen einerseits und den ehrbaren Amtmann, Gericht und Gemeinde von Sigmaringendorf betreffend Weide, Trieb und Tratt im Wald genannt der Fulbrunn geschlichtet worden sind, nachdem sich die Parteien auf Schiedsleute - 8 Männer, von jeder Partei 4 - und auf ihn als Obmann gütlich geeinigt hatten. Die 8 Männer haben entschieden: Beide Parteien sollen von des Tyßmerstal, den Holzlachen und Steinen nach bis an den Hedinger Weg, der von Krauchenwies (Kruchenwis) herübergeht, den Weg hinab bis an Paulter (Bolter) Weg treiben. Keine Partei soll über den Hedinger Weg treiben, sondern auf dem ihr zuliegenden Teil bleiben. Über den Hedinger Weg von Bolter hinaus bis an das Tal, welches von der Stegwiese herabgeht, sind die 8 Männer nicht einig geworden, sodass Hans von Mulfingen entschieden hat: Von Bolterweg den Hedinger Weg ab bis an den Mittelweg, den Lachen nach hinaus unter Lütfrad Bol und unter Riffenwiese hin bis an das Tal, das von der Stegwiese herabgeht, und das Tal aufwärts bis in die Stegwiese: Was unterhalb dem Hedinger Weg Sigmaringendorf zu liegt, dort soll der Tratt denen von Sigmaringendorf gehören. Was oberhalb dem Hedinger Weg und dem Mittelweg den Lachen nach in dem Tal, welches von der Stegwiese herabgeht, und das Tal aufwärts bis in die Stegwiese Sigmaringen zu liegt, dort soll der Tratt denen von Sigmaringen gehören. Was unter dem Mittelweg den Lachen und Tal nach bis an die Stegwiese, auch vom Mittelweg den Hedinger Weg hinaus gen Krauchenwies zu ob dem Hedinger Weg zu liegt, soll beiden Parteien gemeinsamer Tratt sein. Die Parteien erhalten darüber je eine Urkunde.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Partner | Landesarchiv Baden-Württemberg |
Burckhart Schußler, Ammann zu Sipplingen (Siplingen) (Sipplingen, Bodenseekreis) bekundet: Als er mit Vollmacht der ehrsamen und weisen Pfleger und Meister des Heiliggeist-Spitals zu Konstanz [Costen(n)tz], seiner Herren, zu Sipplingen öffentlich zu Gericht saß, sind der Machtbote des Hans Zimmer, Priesters und Kaplans zu Meßkirch (Meskirch), und Stoffel Entzioner (auch: En(n)cioner, Entzcioner), erschienen. Der Machtbote klagte, dass ihm aus etlichen Gütern, von denen teilweise Stoffel Entzioner Inhaber sei, Zins laut seinem Brief ausstehe, und begehrte, dass ihm die Güter zu Sipplingen nach dem Recht des Dorfes Sipplingen vergantet werden. Stoffel Entzioner lehnt eine Vergantung seines Gutes ab, da daraus seine Herren von Konstanz jährlich 3 Eimer Wein Bodenzins erhalten. Ausständig sind 4 Jahre Bodenzins = 12 Eimer Wein. Er habe diese auf das Gut an der Gant geschlagen laut einem Gantbriefe, welcher verlesen worden ist. Das Gut sei 4 Jahre wüst gelegen und von niemandem beansprucht worden. Nach der Gant sei es ein Jahr wüst gelegen. Nachdem er die Güter in Bau gebracht habe, werde er von Hans Zimmer angefordert. Entzioner verweist auf den Zinsbrief, wo von Rückgang der Güter gesprochen wird, dass sie den Zins nicht mehr ertragen, und behauptet, Zimmer gegenüber nichts schuldig zu sein. - Auf die Frage des Ammanns nach dem Urteil verweisen die Richter die Sache an die fürsichtigen, ehrsamen und weisen Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz als die Oberen.
Objekttyp | Urkunden |
Quelle/Sammlung | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
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