Otto von Eberstein und seine Gattin Beatrix, eine Tochter Wolfrads von Krautheim, verzichten auf alles Erbrecht an ihrem Onkel Konrad dem Älteren von Krautheim, ausgenommen allein an gewissen Gütern, über welche Konrad und seine Gattin Kunigunde besondere Verfügungen zu ihren Gunsten getroffen haben. 

Beteiligte:
  • Otto; von Eberstein; Beatrix; Frau Otto von Ebersteins, Tochter Wolfrads von Krautheim [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1252  [1252. Juli 22.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. 1236, Seite 304-305
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=1859

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HZA Neuenstein
Signatur oder Titel des Originals: GA 10 Schubl. 20 Nr. 3
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